Reglement Unihockey Griffins

Vorstand

Gemäss Statuten Art. 7.7 übernimmt der Vorstand die folgenden Funktionen:

  1. Präsidium

  2. Technische Leitung

  3. Juniorenförderung

  4. Hallen-/Turnierkoordination

  5. Finanzen

Präsidium

In den Aufgabenbereich des Präsidenten gehört es, die Vorstandssitzungen vorzubereiten und den Vorstand regelmässig, in jedem Falle gemäss Statuten einzuberufen. Ebenso bereitet der Präsident die zweijährlich anstehende Dachvereinsversammlung vor. Der Präsident vertritt den Dachverein nach Aussen sowie gegenüber den Turnvereinen. Er ist besorgt für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung. In Situationen der Unentschlossenheit steht dem Präsidenten innerhalb des Vorstandes der Stichentscheid zu.

Technische Leitung

In den Aufgabenbereich des technischen Leiters gehört der Kontakt zum SUHV bezüglich aller verbandsspezifischen Geschäfte und Korrespondenz. Er ist zudem für das Lizenzwesen, die Bussen und die Schiedsrichteranmeldungen besorgt. Ihm unterstehen der Schiedsrichterkoordinator sowie die einzelnen Schiedsrichter.

Juniorenförderung

In den Aufgabenbereich des Juniorenverantwortlichen gehören die Planung und Kontrolle der Trainingseinheiten im Juniorenbereich. Er erarbeitet den Trainingsplan, teilt den Trainern die Teams zu und bespricht mit ihnen die Entwicklung von Teams und Junioren. Er arbeitet bei J+S spezifischen Fragen sowie dem Juniorenlager mit. Ihm unterstehen der Lagerkoordinator sowie die einzelnen Trainer.

Hallen-/Turnierkoordination

In den Aufgabenbereich des Hallen- und Turnierkoordinators gehören die Planung der bevorstehen-den Heimrunden sowie die Durchführung der laufenden Heimrunden aller Mannschaften. Er ist zudem für die Eingabe der Trainingshallen bei den Gemeinden oder den Turnvereinen besorgt. Ihm unter-stehen der Materialwart, der Heimrundenverantwortliche und die Helfer der Heimrunden.

Finanzen

In den Aufgabenbereich des Kassiers gehört die Führung der Buchhaltung des Dachvereins. Er legt dem Vorstand regelmässig Rechenschaft über die laufenden finanziellen Einnahmen und Ausgaben ab. Zudem präsentiert er an der Dachvereinsversammlung das abgeschlossene Vereinsjahr und legt zusammen mit dem Vorstand das Budget für das bevorstehende Vereinsjahr fest. Der Kassier zieht weiter die Lizenzbeiträge ein und spricht sich diesbezüglich mit dem technischen Leiter ab.

Zusatzfunktionen

J+S Coach

Der J+S Coach ist besorgt für die kontinuierliche Ausbildung der Trainer auf Stufe J+S. Wenn immer möglich möchte der Dachverein die Funktion des Juniorenverantwortlichen mit der Funktion des J+S Coaches in ein und derselben Person verbinden. Er übernimmt die Aufgaben laut Reglement - Vorstand und führt daneben die J+S Trainingskontrollen/Trainingspläne und spricht sich mit dem Kassier bezüglich der J+S Entschädigungen ab. Seine Entschädigung erhält er aus dem J+S Geld für Coaches.

J+S Trainer

Die J+S Trainer fördern und leiten die Juniorenteams des Dachvereins. Wenn möglich unterstützen sich zwei Trainer bei der Betreuung eines Teams. Jeder für den Dachverein tätige Trainer soll mittelfristig eine Grundausbildung absolvieren. Die Kurskosten eines J+S Grundkurses oder Wiederholungskurses werden durch den Verein übernommen.

Für die geleistete Arbeit während des Vereinsjahres erfolgt eine Entschädigung aus dem J+S Topf. Der J+S Coach kann auch noch nicht J+S zertifizierte Trainer entschädigen. Die Trainer sind zudem – mit Ausnahme der Heimrunde ihres Teams – von Helfereinsätzen für den Dachverein befreit.

Die Höhe der Entschädigung wird vom J+S Coach zusammen mit dem Vorstand festgesetzt. Die Ausschüttung erfolgt pro Team und pro wöchentliche Trainingseinheit. Finden zwei oder mehr Trainingseinheiten in der Woche statt, wird der Betrag entsprechend erhöht  (Stand 01.05.2013):

- Kleinfeldteam: CHF 300.- pro Saison
- Grossfeldteam: CHF 400.- pro Saison
- J+S Anerkennung: CHF 100.- pro Saison (zusätzlich)

Schiedsrichterkoordinator

Der Schiedsrichterkoordinator ist eine vom SUHV vorgeschriebene Funktion. Er betreut die Schiedsrichter und ist Ansprechperson. Er ist innerhalb des Dachvereins dem technischen Leiter unterstellt. Der Vorstand kann ihn für seine Aufgaben entsprechend entschädigen.

Schiedsrichter

Die Schiedsrichter sind eine wichtige Stütze des Vereins. Einerseits erbringen sie die vom Verband geforderten Leistungen zugunsten des Dachvereins und andererseits können sie mit ihrem Wissen die Trainer und Spieler unterstützen.

Ein Schiedsrichter verpflichtet sich für eine Saison und hat während dieser die geforderten Einsätze des SUHV zu leisten. Für versäumte Einsätze haftet er selber (Siehe Reglement - Bussen).

Dem Schiedsrichter wird im Dachverein eine besondere Stellung eingeräumt. Er leistet eine reduzierte Anzahl Helfereinsätze und erhält für seine Dienste eine Entschädigung in der Höhe von CHF 200.- pro Saison.

Webmaster

Der Webmaster unterhält die Website des Dachvereins. Er veröffentlicht die von Vorstand und Vereinsfunktionären zur Verfügung gestellten Informationen. Die Publikation von Informationen mit prägender Aussenwirkung darf nur mit Zustimmung des Vorstandes erfolgen. Der Vorstand kann ihn für seine Aufgaben entsprechend entschädigen.

Materialwart

Der Materialwart ist für das Dachvereinsmaterial besorgt. Er bestellt bei Bedarf Material nach und pflegt den Kontakt zu den Lieferanten. Kleinere Einkäufe (z.B. Bälle, div. Verbrauchsmaterial, etc.) unterliegen seiner Kompetenz. Für grössere Ausgaben (Trikots, Banden, Tore) benötigt er die Zustimmung des Vorstands. Der Vorstand kann ihn für seine Aufgaben entsprechend entschädigen.

Heimrundenverantwortlicher

Der Heimrundenverantwortliche organisiert den Ablauf einer Heimrunde von der Materialbeschaffung über den Einsatz der Helfer bis hin zum Abbau. Er bespricht sich mit dem Turnierkoordinator betreffend Helfereinsätze und Vorgaben der Gemeinden, Abwarten und Verbänden. Der Vorstand kann ihn für seine Aufgaben entsprechend entschädigen.

Mutationsführer

Der Mutationsführer führt die Mitgliederdatenbank des Dachvereins. Er meldet Zu- und Abgänge an die betreffenden Turnvereine. Seine Informationen holt er bei den Trainern ein. Der Vorstand kann ihn für seine Aufgaben entsprechend entschädigen.

Lagerverantwortlicher

Der Lagerverantwortliche plant und führt das Juniorenlager durch. Er bespricht sich dazu mit den involvierten Personen aus dem Vorstand und reicht dem Kassier das Lagerbudget ein. Der Vorstand kann ihn für seine Aufgaben entsprechend entschädigen.

Sponsoringverantwortlicher

Der Sponsoringverantwortliche übt seine Tätigkeit gemäss Sponsoringkonzept aus. Er spricht mögliche Sponsoren an, betreut bestehende Sponsoren und berät den Vorstand bezüglich weiterer Schritte. Der Vorstand kann ihn für seine Aufgaben entsprechend entschädigen.

Helfereinsätze

Der Dachverein ist auf die Einnahmen aus den Anlässen der Turnvereine sowie aus den Unihockey-Heimrunden oder dem Sponsorenlauf angewiesen, möchte er den Mitgliederbeitrag auf einem tiefen Niveau halten. Des Weiteren nimmt der Dachverein durch die Helfereinsätze am Vereinsleben seiner beiden Partnern, sprich den Turnvereinen, teil und revanchiert sich dadurch für die erhaltenen Leistungen (Hallen, Finanzen, Infrastruktur).

Die Mithilfe aller Vereinsmitglieder ist erforderlich. Den verschiedenen Altersstufen innerhalb des Dachvereins sowie den bereits ausgeübten Funktionen wird bei der Helfereinteilung Rechnung getragen. Den Helfern werden die Einsatzpläne zeitgerecht mitgeteilt (Online Tool Website).

Helfereinsätze - Pflicht und Ausnahmen

  1. Alle Vereinsmitglieder können jederzeit für eine unbestimmte Anzahl Helfereinsätze entsprechend der Richtlinien (lit. b bis lit. f) aufgeboten werden. Es wird dabei auf das Alter, die Teamzugehörigkeit, die Funktionen und die bereits geleisteten Einsätze in einer Saison Rücksicht genommen. Als Grundlage dient das Online Tool auf der Website.
  2. Folgende Mitglieder sind nicht verpflichtet Helfereinsätze zu leisten:
    - Vorstand
    - Trainer
    - Aufgabenträger (Materialwart, Lagerkoordinator, Schiedsrichterkoordinator)
    Von den genannten Personen sind aber Arbeiten gemäss Anweisung im Vorfeld zu leisten.
  3. Folgende jährlich wiederkehrende Einsätze für die Turnvereine werden an die Teams vergeben:
    - Eierleset/Eiersammeln: Jun C und U16/U18 (Breitensportkategorie)
    - Jazz uf em Platz: Aktive Herren und Damen
  4. Für folgende Mitglieder gilt es maximal 2 Helfereinsatz zu leisten: - Schiedsrichter
  5. Für folgende Mitglieder können die Eltern für 1 bis 2 Helfereinsätze aufgeboten werden*:
    - Mitglieder der Juniorenstufen E, D und C (*sofern die Mitglieder nicht selber den Einsatz ausüben können)
  6. Für folgende Mitglieder gilt es mindestens 3 Helfereinsätze zu leisten:
    - Mitglieder der Juniorenstufe
    - Mitglieder der U16, U18 und U21 bei Unihockey Basel Regio(Breitensportkategorie)
    - Aktive (Damen und Herren)

Helfereinsätze - Ersatz

Kann ein Helfer seinen Einsatz aus irgendwelchen Gründen nicht leisten, muss er selber für gleichwertigen Ersatz sorgen (gleichwertig = der Ersatz muss altersmässig und technisch gesehen den Einsatz leisten können und dürfen). Der verhinderte Helfer meldet den Abtausch spätestens eine Woche vor dem Einsatz dem Verantwortlichen des entsprechenden Einsatzes (Bsp. Heimrunde -> Meldung an den Turnierkoordinator).

Reagiert der Helfer nicht auf sein Aufgebot oder unterlässt es einen Ersatz zu organisieren, verrechnet ihm die Vereinsleitung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.-. Wer innerhalb einer Saison gar keine Einsätze leistet, obwohl er aufgeboten gewesen wäre, dem kann ebenso eine Bearbeitungsgebühr von CH 100.- verrechnet werden.

Organisation von Heimrunden

Zur positiven Aussenwirkung des Dachvereins tragen gut organisierte Heimrunden ihren Teil bei. Die Organisation obliegt dem Turnierkoordinator und dem Heimrundenverantwortlichen.

Eingabe der Hallen

Der Turnierkoordinator gibt aufgrund der SUHV Daten die Termine bei den Gemeinden ein.

Helferaufgebot

Der Turnierkoordinator versendet die Helferaufgebote an die Mitglieder, welche sich innert Frist für einen Einsatz melden müssen. Meldet sich ein Mitglied nicht wird ein Zwangsaufgebot versendet.

Koordinationssitzung

Der Turnierkoordinator lädt den Heimrundenverantwortlichen zur Besprechung der weiteren Abläufe ein. Es werden die Gemeinde-Eingaben (Cafeteria, Tribüne, Foyer, etc.), die Abwartspräsenzzeiten und der Materialbedarf überprüft. Der Turnierkoordinator stellt den Heimrundenverantwortlichen alle nötigen Inforationen (Telefonnummern, Adressen, etc.) zur Verfügung.

Einkauf

Der Heimrundenverantwortliche überprüft das Verbrauchs- und Einsatzmaterial der Heimrunde und deckt sich mit fehlendem Material sowie Esswaren und Getränken ein.

Bandentransport

Der Turnierkoordinator organisiert den Bandentransport und bestimmt einen Verantwortlichen für dessen Durchführung. Es ist vorgängig mit dem Abwart Kontakt aufzunehmen.

Heimrunde

Die Heimrundenverantwortlichen sowie das Heimteam sind für den Schlussaufbau verantwortlich. Nachfolgend werden alle Tätigkeiten gemäss Checklisten durchgeführt und abgeschlossen.

Checklisten

Bei jeder Heimrunde liegen für alle Aufgaben (Schiedsrichterpult, Cafeteria, Aufräumen) Checklisten bereit, die entsprechend abgearbeitet werden.

Helferinformation

Der Turnierkoordinator versorgt die Helfer kurz vor ihrem Einsatz mit Detailinformationen.

Mitgliederbeitrag/Lizenzbeitrag

Dem Dachverein ist es ein Anliegen die Sportart Unihockey jedermann und dies ohne grosse finanzielle Anstrengungen zu ermöglichen.

Wie es in den Art. 6.4 und 8.2 der Statuten geschrieben steht, werden die Mitgliederbeiträge durch die beiden Turnvereine erhoben. Es ist der aktuellen Mitgliederbeitragsliste zu entnehmen, in welcher Kategorie welcher Mitgliederbeitrag fällig wird.

Mitgliederbeiträge

Von den erhobenen Mitgliederbeiträgen fliesst ein Teil in die Kasse des Turnvereins (TV Grundbeitrag), ein Teil wird den Unihockeyabteilungen, bzw. dem Dachverein (UH Beitrag) überwiesen und ein Teil ist für die Lizenzkosten beim Verband vorgesehen (Lizenzbeitrag).

Ab 01.05.2013 geltende Mitgliederbeiträge (inkl. Lizenz):

Kategorie Jahresbeitrag* TVM / TVP AS
Griffins Lizenz SUHV**
Kinder bis 16 Jahre
Rechnungstotal davon davon davon
Junioren E / D / C / B 140.-- (110.--) 20.-- 90.-- 30.-- (KF)
Jugendliche ab 17 Jahre
Rechnungstotal davon davon davon
Junioren A
170.-- (140.--)
40.-- 100.-- 30.-- (KF)
Junioren U20 (im Herren GF) 185.-- (140.--) 40.-- 100.-- 45.-- (GF)
Aktive ab 20 Jahre Rechnungstotal davon davon davon
Herren KF 205.-- (160.--) 70.-- 90.-- 45.-- (KF)
Damen KF 205.-- (160.--) 70.-- 90.-- 45.-- (KF)
Herren GF 225.-- (160.--) 70.-- 90.-- 65.-- (GF)
*  Wer eine Funktion im Verein ausübt, wird vom Jahresbeitrag (exkl. Lizenz) befreit.
** Wer keine Lizenz löst, zahlt entsprechend einen um die Lizenzkosten reduzierten Jahresbeitrag.

 

Basel Regio
Jahresbeitrag* Lizenz SUHV
Junioren U16
gemäss Angaben von Basel Regio 45.-- (GF)
Junioren U18 45.-- (GF)
Junioren U21 65.-- (GF)
*  Wer eine Funktion bei den Griffins / Basel Regio ausübt, wird vom Jahresbeitrag (exkl. Lizenz) befreit.

Mit den Mitgliederbeiträgen werden nicht alle anfallenden Kosten für Trainings- und Meisterschafts-betrieb bezahlt. Erst durch die Einnahmen der Helfereinsätze können die gesamten Kosten gedeckt werden.

Die Rechnungsstellung gilt für das laufende Vereinsjahr und erfolgt durch den Turnverein (Das Vereinsjahr endet jeweils am 30. April).

Mitgliedschaft: An-/Abmeldung
An- und Abmeldungen sind während des Vereinsjahres jederzeit möglich (offizielles Formular).

Lizenzbeiträge

Der Dachverein zieht über die Turnvereine die Lizenzkosten, welche für jedes an der Meisterschaft teilnehmende Mitglied anfallen, ein.

Lizenzen: Anmeldung/Rückzug

Der Lizenzrückzug ist bis 31. Mai möglich. Findet kein Rückzug statt, wird dies als Anmeldung für die folgende Saison gewertet. Tritt ein Mitglied vor Saisonbeginn aber nach dem 31. Mai aus dem Verein aus, ist es verpflichtet die Lizenzkosten zu übernehmen. Neuanmeldungen sind grundsätzlich jederzeit möglich, erfolgen aber in Absprache mit dem Trainer.

 

Mitgliederbeiträge und Helfereinsätze Unihockey Basel Regio

Der Dachverein UH Griffins ist Teil des Dachvereins „Unihockey Basel Regio“, wodurch je nach Mitgliedschaft und Teamzugehörigkeit ein anderer Jahresbeitrag verrechnet wird.

Teamzugehörigkeit U16 (A+B)/U18 (A+B)/U21 (A+B)/Fanionteam

Für Spieler eines Teams der Kategorie U16B/U18B/U21B aufwärts wird die Mitgliedschaft bei den beiden Turnvereinen zugunsten einer Mitgliedschaft im Dachverein „Unihockey Basel Regio“ aufgelöst. Die Mitglieder eines oben genannten Teams werden im Dachverein UH Griffins weiterhin in der Datenbank in der Rubrik „Stammverein“ geführt.

Die Spieler eines oben genannten Teams leisten ihre Helfereinsätze ausschliesslich für den Dachverein „Unihockey Basel Regio“. Sie sind zu keinen Einsätzen in den Turnvereinen verpflichtet.

Wer beim Stammverein UH Griffins eine Vereinsfunktion einnimmt, wird im Dachverein „Unihockey Basel Regio“ automatisch beitragsbefreit (exkl. Lizenz).

Teamzugehörigkeit U16C/U18C/U21C

Für die Spieler eines Teams der Kategorie U16C/U18C/U21C, bleibt die Mitgliedschaft bei den Griffins erhalten. Zusätzlich werden die Spieler aber auch Mitglieder des Dachvereins „Unihockey Basel Regio“, mit der Pflicht einen Jahresbeitrag/Lizenzbeitrag an „Unihockey Basel Regio“ zu entrichten. Die Helfereinsätze werden zu ¾ bei den Griffins und zu ¼ bei „Unihockey Basel Regio“ geleistet.

Doppelte Teamzugehörigkeit (Doppellizenzen)

Für Spieler, die gleichzeitig sowohl in einem Team des Dachvereins UH Griffins (z.B. Jun C) und einem Team des Dachvereins „Unihockey Basel Regio“ (z.B. U16B) spielen, gilt folgende Regelung:
- Der Spieler wird Mitglied des Dachvereins „Unihockey Basel Regio“
- Der Spieler wird aus der Mitgliedschaft der Turnvereine entlassen
- Der Spieler entrichtet den Jahresbeitrag bei „Unihockey Basel Regio“
- Der Spieler entrichtet die Gebühren beider Lizenzen bei „Unihockey Basel Regio“
- UH Griffins erhält die Gebühren für die Zweitlizenz von „Unihockey Basel Regio“ erstattet

Bussen

Gemäss Vorstandsbeschluss vom 19.11.2008 gelten folgende Verfahren bei Bussen durch den SUHV oder durch andere Instanzen im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit.

Verursacherprinzip

Die Busse hat grundsätzlich der Verursacher selbst zu übernehmen. Er kann jedoch mittels eines schriftlicher Begründung beim Vorstand den Erlass oder die teilweise Übernahme durch den Dachverein ersuchen. Der Vorstand entscheidet nach festgelegten Kriterien über das Gesuch:

  • Erstmalige Busse durch den Verursacher

  • Geringfügige Busse durch den Verursacher

  • Kein oder nur geringes Eigenverschulden

  • Mitverschulden anderer Mitglieder

  • Rechtzeitige Meldung an den Vorstand

  • Plausible Begründung

Spesen

Gemäss Vorstandsbeschluss vom 21.03.2013 gilt folgende Spesenregelung.

Spesen für Teamfahrten

Die Trainer ab Stufe U16 verwalten ein „Fahrtenkässeli“, womit Teamfahrten (keine Einzelfahrten der eigenen Kinder) entschädigt werden. Jedes Teammitglied bezahlt pro Saison CHF 40.- in die gemeinsame Kasse. Pro Tag und Fahrzeug beteiligt sich die Kasse mit CHF 15.- an den entstandenen Kosten. Die Eltern eines Teammitglieds sind zu einer Fahrt pro Saison verpflichtet.

Teams auf Stufe Junioren, welche ihre Spiele vorwiegend regional austragen, nutzen den öffentlichen Verkehr und erhalten keine Spesen erstattet.

Teams auf Stufe Aktive (Damen/Herren) regeln die Anfahrten teamintern.

Spesen für Funktionäre

Die Trainer erhalten eine Entschädigung, welche die Spesenabgeltung beinhaltet.

Die Schiedsrichter erhalten eine Entschädigung, welche die Spesenabgeltung beinhaltet.

Die Vorstandsmitglieder erhalten pauschal pro Saison CHF 200.- für Spesen.

Änderung des Vereinsreglements

Die Kompetenz zum Erlass des Vereinsreglements liegt beim Vorstand. Sind die Mitglieder mit dem Reglement nicht einverstanden, haben sie die Möglichkeit sich mit einem Traktandum an der Dachvereinsversammlung zu melden. Das Traktandum muss frühzeitig eingereicht werden (vor der Versendung der Einladung, d.h. früher als 2 Wochen vor dem Versammlungstermin). Nach Art. 7.4 kann ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder eine ausserordentliche Versammlung einberufen. Dies ist einem Referendum gleichzusetzen.

Muttenz, 01. Mai 2013

Griffins Muttenz-Pratteln

Der Präsident   Der Protokollführer

 

Benjamin Meier   Florian Ruch