Statuten Unihockey Griffins
1. Zweck und Stellung des Dachvereins
1.1 Stellung
Unter dem Namen Griffins Muttenz-Pratteln (GMP) treten die Unihockeyabteilungen der Turnver-eine Muttenz und Pratteln AS gemeinsam beim Schweizerischen Unihockeyverband (SUHV) auf.
1.2 Zweck
Der Dachverein GMP organisiert die Teilnahme am Meisterschaftsbetrieb des SUHV für die Mit-glieder der Turnvereine aus Muttenz und Pratteln. Er betreibt gemeinsame Mannschaften, bietet gemeinsame Trainingseinheiten an und fördert die Ausbildung von Junioren/innen.
2. Name
Der Dachverein „Griffins Muttenz-Pratteln“ (Kurzform GMP) tritt als solcher beim Schweizerischen Unihockeyverband (SUHV) auf.
3. Bestand
3.1 Die angebotenen Trainings, die Meisterschaftsmannschaften, die Trainer sowie Schiedsrichter werden vom Dachvereinsvorstand jährlich bekannt gegeben.
3.2 Es werden die Kategorien gemäss dem SUHV geführt:
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Junioren/innen E (unter 10 Jahren)
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Junioren/innen D (10-12 Jahre)
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Junioren/innen C (12-14 Jahre)
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Junioren/innen B (14-16 Jahre)
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Junioren/innen A (16-18 Jahre)
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Aktive Herren/Damen (ab 18 Jahre)
4. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Dachverein beginnt mit der Mitgliedschaft in einer der Unihockeyabteilungen der beiden Turnvereine (TV Muttenz oder TV Pratteln AS) und steht beiden Geschlechtern offen.
5. Mutationen
5.1 Eintritts-, Übertritts- und Austrittserklärungen sind dem Vorstand von GMP schriftlich via vereins-internes Formular einzureichen.
5.2 Der Dachvereinsvorstand meldet die Mutationen dem jeweiligen Turnverein. Die vorgenommenen Mutationen werden an den nächsten Abteilungsversammlungen bekannt gegeben.
6. Rechte und Pflichten
6.1 Mit der Mitgliedschaft verpflichtet sich das Mitglied, die Interessen des Dachvereins und seines Turnvereins zu wahren, sowie den Beschlüssen des Dachvereinsvorstandes nachzuleben. Mitglieder, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, können auf Antrag des Dachvereinsvor-standes an der Dachvereinsversammlung ausgeschlossen werden.
6.2 Jedes Mitglied hat Anrecht auf Statuten und ein Vereinsreglement.
6.3 Jedes Mitglied, welches das 16. Altersjahr vollendet hat, ist stimm- und wahlberechtigt und hat das Recht, fristgemäss Anträge zu stellen.
6.4 Es werden Mitgliederbeiträge durch die beiden Turnvereine erhoben. Der Dachverein „Griffins Muttenz-Pratteln“ behält es sich vor zusätzlich einen Lizenzbeitrag zu erheben.
7. Organisation
7.1 Das Vereinsjahr von GMP entspricht dem Meisterschaftsrhythmus und beginnt am 1. Mai.
7.2 Die Organe des Dachvereins sind:
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Dachvereinsversammlung
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Dachvereinsvorstand
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Revisoren
7.3 Die Dachvereinsversammlung findet in der Regel im Zweijahresrhythmus nach der abgelaufenen Saison statt. Die Dachvereinsversammlung behandelt folgende Geschäfte:
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Protokoll der letzten Dachvereinsversammlung
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Mutationen
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Entgegennahme der Berichte des Präsidenten und des technischen Leiters
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Kassa- und Revisionsbericht
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Anträge
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Jahresprogramm
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Budget
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Wahlen
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Diverses
7.4 Verlangt ein Viertel aller stimmberechtigten Dachvereinsmitglieder, unter Bezeichnung der zu behandelnden Traktanden, die Einberufung einer ausserordentlichen Dachvereinsversammlung, so hat der Dachvereinsvorstand diesem Begehren innerhalb Monatsfrist zu entsprechen.
7.5 Die Einladung zu einer Dachvereinsversammlung hat mindestens zwei Wochen im Voraus unter Bekanntgabe der Traktanden per Mail oder in einem Vereinsorgan zu erfolgen.
7.6 Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen. Der Präsident hat bei gleicher Stimmenzahl den Stichentscheid.
7.7 Der Dachvereinsvorstand nimmt folgende Funktionen wahr:
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Präsidium
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Technische Leitung (SUHV)
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Juniorenförderung
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Hallen-/Turnierkoordination
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Finanzen
Die Vorstandsmitglieder werden von der Dachvereinsversammlung jeweils für zwei Jahre gewählt. Jeder Turnverein ist mit mindestens einem Mitglied im Dachvereinsvorstand vertreten. Der Dachvereinsvorstand kann zusätzliche Mitglieder mit Aufgaben betrauen, muss diese aber spätestens nach einem Jahr der Dachvereinsversammlung zur Wahl stellen.
Es können dies sein (Beispiele):
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Schiedsrichterkoordinator
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Materialwart
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Lagerkoordinator
7.8 Der Dachvereinsvorstand erledigt die laufenden Geschäfte.
7.9 Die Rechte und Pflichten des Dachvereinsvorstandes sind:
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Vertretung des Dachvereins nach Aussen
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Erlass des Vereinsreglements
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Handhabung des Vereinsreglements
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Vorbereitung der durch die Dachvereinsversammlung zu behandelnden Geschäfte
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Ausführung der gefassten Beschlüsse
7.10 Der Dachvereinsvorstand tritt auf Einladung des Präsidenten zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern. Vorstandsmitglieder richten das Begehren zur Einberufung einer Vor-standssitzung an den Präsidenten. Der Dachvereinsvorstand ist bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig.
7.11 Es finden mindestens zweimal jährlich Sitzungen unter der Leitung des Präsidenten (bei Bedarf zusammen mit den Trainingsleitern) statt.
8. Finanzen
8.1 Der Dachverein führt eine geordnete Buchhaltung.
8.2 Der ordentliche Mitgliederbeitrag ist durch das Mitglied an den jeweiligen Turnverein (und nicht an den Dachverein) zu bezahlen. Ein Lizenzbeitrag kann durch den Dachverein GMP erhoben werden.
8.3Die Einnahmen des Dachvereins sind:
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Beiträge der beiden Unihockey Turnvereinsabteilungen
- Der Beitrag wird pro Mitglied welches im Dachverein trainiert/spielt fällig
- Die Höhe des Beitrages ist dem vorgängigen Budget zu entnehmen
- Der Beitrag soll nur die budgetierten Kosten decken -
Lizenzbeiträge
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Gönner-, Sponsoren- und Supportereinnahmen
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Erträge aus eigenen Anlässen (Bsp. Cafeteria an Heimrunden)
8.4 Die Ausgaben des Dachvereins sind:
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Von der Dachvereinsversammlung bewilligte Budgetposten
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Zahlungen an den SUHV
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Zahlungen an regionale Förderinstrumente
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Leiter- und Schiedsrichterentschädigungen*
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Kursgelder für trainingsspezifische Kurse (J+S Kurse, SUHV)*
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Spesen für trainingsspezifische Ausrüstung
*(sofern nicht bereits durch die Turnvereinsabteilungen geleistet)
9. Schlussbestimmungen
9.1 Diese Statuten werden durch das Vereinsreglement im Anhang ergänzt.
9.2 Änderungen in den Statuten können nur von der Dachvereinsversammlung vorgenommen werden. Es bedarf dafür eines absoluten Mehrs.
9.3 Die Auflösung des Dachvereins kann ausschliesslich durch die Dachvereinsversammlung erfolgen und benötigt eine ¾ Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder. Die vorstehenden Statuten treten nach Genehmigung durch die Vorstände der Unihockeyabteilungen der Turnver-eine Muttenz und Pratteln AS in Kraft.
Muttenz, 8. September 2011
Griffins Muttenz-Pratteln
Der Präsident | Der Protokollführer | |
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Benjamin Meier | Florian Ruch |